zum OnlineBanking

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FAQs zum OnlineBanking

OnlineBanking - Freischaltung und Anmeldung

Öffnen Sie auf unserer Homepage den Login-Zugang. Melden Sie sich hier mit Ihrem OnlineBanking, Ihrem Alias und Ihrer PIN an. Drücken Sie dann auf "Anmelden". Es öffnet sich das OnlineBanking.

Eine wichtige Zugangsvoraussetzung fürs OnlineBanking ist der VR-NetKey. Der VR-NetKey ist Ihre persönliche Kennung, mit der Sie sich im OnlineBanking authentifizieren können. Dieser wird von Ihrer Bank ausgegeben und besteht aus 5 bis 11 Ziffern. Diese Ziffernfolge können Sie gegen einen selbst gewählten Alias-Namen bzw. Benutzernamen austauschen. Damit verwalten Sie alle Online-Konten und -Depots mit nur einem Benutzernamen und der dazugehörigen PIN. Zukünftig erhalten Sie mindestens alle 90 Tage beim Login im Online-Banking die Aufforderung, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren.
Ihr Alias-Name muss aus mindestens 7 bis maximal 35 Zeichen bestehen und mindestens einen Buchstaben enthalten. Er sollte für Außenstehende schwer zu erraten sein.

OnlineBanking - Funktionen und Nutzung

Nach der Anmeldung im OnlineBanking landen Sie direkt auf Ihrer Startseite. Hier sehen Sie auf den ersten Blick eine Übersicht Ihrer Konten. Ihre Verbundpartner (wie z. B. Schwäbisch Hall) werden ebenfalls im Finanzstatus angezeigt.

Sie rufen die Umsatzanzeige auf, indem Sie in der Kontenübersicht auf das gewünschte Konto klicken. Alternativ können Sie auf den Pfeil neben dem Konto und dann auf das Umsätze-Icon klicken. Dort sehen Sie die Umsätze der letzten zwei Jahre.

Ihr Postfach erreichen Sie mit einem einfachen Klick oben rechts auf das Brief-Icon.
Dort können Sie alle Dokumente Ihrer Bank ansehen. Ihre bisherigen Dokumente werden automatisch hierher übertragen.

Klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen Sie den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" und dann "Online-Zugang". Hier können Sie Ihren Alias anlegen und bearbeiten sowie Ihre PIN ändern. Ihren VR-Netkey haben Sie bei der Beantragung Ihres OnlineBankings erhalten. Wenn Sie diesen nicht erhalten haben oder er sich nicht mehr bekannt ist, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Vorsorge-, Gesundheits-, oder Patientenvollmacht, entscheiden Sie sich früh genug wem Sie eine Vollmacht erteilten, damit Sie im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit, die richtige Person mit einer Vollmacht beauftragt haben. Sie finden Ihre erteilten und erhaltenen Vollmachten im persönlichen Bereich unter dem Eintrag "Berechtigungen/Vollmachten".

Ihre Steuerdaten, wie Freistellungsaufträge, hinterlegte Informationen zur Steuerdatenselbstauskunft, die Nichtveranlagungsbescheinigung sowie die Informationen zu Ihren Kapitaleinkünften und gezahlten Steuern, finden Sie im persönlichen Bereich unter dem Eintrag "Steuern".

OnlineBanking – Überweisung

Überweisungen lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Überweisung" ausführen. Dort stehen Ihnen folgende Überweisungsoptionen zur Verfügung:

·  Inland/SEPA

·  Dauerauftrag

·  Ausland

Die Änderung deines Überweisungslimits kannst du selbst im OnlineBanking unter "Service & Mehrwerte" > "Auftragslimite" veranlassen.

Nachdem Sie eine Überweisung ausgeführt haben, können Sie auf der Bestätigungsseite mithilfe des Buttons "Als Vorlage speichern" eine Vorlage anlegen. Daueraufträge lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. Hier stehen Ihnen dann auch für die einzelnen Daueraufträge die Aktionen "Ansehen", "Ändern", "Aussetzen" und "Löschen" zur Verfügung. Überweisungsvordrucke kannst du online bestellen. Wenn du getätigte Überweisungen stornieren möchtest, setze dich so schnell wie möglich mit unserem Kundenservice in Verbindung. Die Kosten für Überweisungen hängen von der Art der Ausführung und deinem Kontomodell ab.

Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden. SEPA umfasst aktuell 36 Länder. Neben den 19 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Adorra,Großbritannien, Monaco, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt nutzen die SEPA-Zahlverfahren.

Als Kunde der Volksbanken und Raiffeisenbanken hast du in deinem eBanking die Möglichkeit, Echtzeit-Überweisungen – auch als "Instant Payments" bekannt – in Höhe von maximal 100.000 Euro je Transaktion, durchzuführen. Hierbei wird Geld vom Girokonto innerhalb von wenigen Sekunden überwiesen. Der Zahlungsempfänger weiß umgehend, dass das Geld auf seinem Girokonto eingegangen ist.

Mit der Fotoüberweisung begleichen Sie Ihre Rechnungen noch schneller und einfacher. IBAN, Verwendungszweck und Rechnungsbetrag müssen Sie nicht mehr abtippen, sondern können einfach Ihre Rechnungen im Online-Banking hochladen oder in der VR BankingApp per Foto überweisen. Klicken Sie in der Übweisungsmaske auf „Rechnung hochladen“ und wählen Sie Ihr Rechnungsdokument aus. Die Daten aus der Rechnung werden automatisch in die Überweisung übertragen. 

OnlineBanking - Sicherheit

Schützen Sie Ihr Konto und Ihre Kreditkarte vor dem Zugriff durch Betrüger. Lesen Sie unsere aktuellen Phishing-Warnungen und informieren Sie sich über typische Betrugsmaschen bzw. Phishing-Tricks. Wenden Sie sich unverzüglich an unseren Kundenservice, sobald Sie einen Betrug durch Phishing vermuten. Sperren Sie außerdem Ihren Zugang zum OnlineBanking bzw. Ihre Kreditkarte.

 

FAQs zur BankingApp

BankingApp – Installation

Du kannst deine Banking App schnell und einfach persönlich einrichten. Wichtig ist, dass du bereits einen freigeschalteten OnlineBanking Zugang hast. Nach dem Download weist dich die App Schritt für Schritt an. Du findest unsere App in den App Stores von iOS und Android. Wenn die VR Banking App in den Stores nicht angezeigt wird, entspricht das Betriebssystem Ihres Mobilgeräts eventuell nicht den technischen Voraussetzungen.

BankingApp - Nutzung

Ihnen werden dieselben Konten wie in Ihrem OnlineBanking im Browser angezeigt. Es handelt sich um die identischen Daten.

Um eine Fotoüberweisung in der BankingApp durchzuführen, wählen Sie „Überweisung“ aus. Klicken sie auf das Symbol „Fotoüberweisung“. Legen Sie fest, ob Sie eine Rechnung, einen Überweisungsträger oder einen QR-Code als Vorlage nutzen möchten. Die Rechnungsdaten werden nach dem Auslesen gelöscht. Die fotografierte Rechnung wird nicht gespeichert.

Um Konten anderer Banken zu hinterlegen, richten Sie zuerst in der VR Banking App Ihre Bankverbindung bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank ein. Hierfür brauchen Sie Ihren VR-NetKey und Ihre PIN. Danach können Sie weitere Bankverbindungen hinzufügen, und zwar im Menü "Konten" oben rechts unter den drei Punkten. Wählen Sie hier "Externe Konten hinzufügen" aus. Der Assistent unterstützt Sie bei der Einrichtung.

Wenn Sie das App-Passwort für die BankingApp vergessen haben, deinstallieren Sie die VR Banking App, installieren Sie die App nochmal aus dem App Store oder Google Play Store, vergeben Sie dann ein neues Passwort für die App. Die Zugangsdaten zu Ihrem OnlineBanking bleiben davon unberührt.

 

FAQs zu TAN-Verfahren

TAN-Verfahren – Allgemein

Mit den TAN-Verfahren der Volksbanken Raiffeisenbanken können Sie ganz einfach und schnell Aufträge im OnlineBanking oder in der VR Banking App erteilen oder sich dort anmelden. So erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte rund um die Uhr sicher und komfortabel.

Es gibt zwei TAN-Verfahren. Das Smart-TAN-Verfahren mit optischer oder manueller Übertragung und VR SecureGo plus.

Wenn Sie Sm@rt-TAN plus oder Sm@rt-TAN photo nutzen, generieren Sie Ihre TAN mit einem speziellen Lesegerät, dem sogenannten TAN-Generator. Bei Nutzung der optischen Methode übertragen Sie die notwendigen Daten – zum Beispiel für eine Überweisung – über eine optische Schnittstelle von Ihrem Bildschirm auf den Generator. Wenn Sie die manuelle Erfassungsmethode wählen, werden die Daten durch Eingabe eines Start-Codes auf den Generator übertragen. Die so erstellte TAN können Sie dann zur Ausführung Ihres Auftrags im OnlineBanking nutzen.

Mit der VR SecureGo plus geben Sie alle Aufträge im OnlineBanking und in der VR Banking App sowie Online-Zahlungen per Kreditkarte schnell, einfach und sicher frei. Sie benötigen nur ein mobiles Endgerät mit iOS oder Android-Betriebssystem, auf dem die VR SecureGo plus installiert ist, sowie eine Registrierung in der App und im OnlineBanking Ihrer Volksbank Raiffeisenbank. Für Kreditkartenzahlungen brauchen Sie neben der App auf Ihrem mobilen Endgerät eine Registrierung für Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure.

smart-TAN

Wenn du keine TAN erhältst oder diese ungültig ist, können folgende Ursachen vorliegen: Bitte prüfe, ob: a) die richtige Karte benutzt wurde,
b) die Karte gültig ist, c) es Schwierigkeiten bei der Übertragung gab
d) das genutzte TAN Verfahren in deinem Online-Banking hinterlegt ist. Dieses kannst du wie folgt prüfen: Mit einem Klick auf deinen Namen "Datenschutz & Sicherheit > Onlinezugang > Sicherheitsverfahren". e) deine Bankkarte und der Generator miteinander synchronisiert sind. Dieses kannst du wie folgt prüfen: Mit einem Klick auf deinen Namen "Datenschutz & Sicherheit > Onlinezugang > Sicherheitsverfahren". Dort ist eine eigenständige Synchronisation möglich. Ebenso findest du hier eine Anleitung, welche dich hierbei unterstützt.
f) die TAN korrekt eingegeben wurde.
Falls wir dich unterstützen können, nehme gerne Kontakt mit uns auf.

Wenn dein TAN-Gerät gesperrt it, setze dich bitte telefonisch mit uns in Verbindung und halte deine verwendete Karte, sowie den TAN-Generator bereit. Selbstverständlich kannst du die Entsperrung auch vor Ort in deiner Filiale vornehmen.

SecureGo Plus

Ist deine App gesperrt? Es gibt zwei Optionen wie du vorgehen kannst:
1) Du bekommst automatisch deinen Entsperrcode postalisch nach Hause geschickt. Sobald du dich erneut anmeldest, wirst du direkt aufgefordert den Entsperrcode einzugeben.
2) Solltest du deinen Freigabecode nicht mehr kennen, kontaktiere uns bitte telefonisch

 

Hast du den Brief mit dem Aktivierungscode für deine VR SecureGo plus App nicht erhalten oder ist der Aktivierungscode ungültig? Dies kann unter anderem daran liegen, dass dieser bereits abgelaufen ist oder schon verwendet wurde. Alternativ kannst du wie folgt vorgehen: du deinstallierst die App auf dem entsprechenden Gerät und startest den Registrierungsprozess nach der Neuinstallation erneut. Den entsprechenden Aktivierungscode bekommst du automatisch per Post an deine hinterlegte Adresse zugesendet. Wenn du dein Online-Banking dringend benötigst, bekommst du den Aktivierungscode auch vor Ort in deiner Filiale. Bitte bringe hierfür das entsprechende Gerät mit.

Du erhältst keine TAN? Dies kann mehrere Gründe haben, eventuell hast du die SecureGo Plus App deinstalliert/gelöscht. Ebenfalls kann dies bei einem Handywechsel vorkommen, bitte kontaktiere uns hierfür telefonisch.

Wenn du dein Handy wechselst, kannst du in deinem alten Handy unter Einstellungen > Gerätewechsel einen QR-Code erstellen. Diesen scannst du in deiner neuen VR-SecureGo Plus App ebenfalls unter dem Punkt Gerätewechsel und schon ist deine App auf deinem neuen Handy installiert.

 

FAQs zu Konto und Karten

Geld abheben oder einzahlen

Du kannst Bargeld jederzeit bei vielen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken an über 15.500 genossenschaftlichen Geldautomaten abheben. Dazu benötigst du nur deine girocard (Debitkarte) und deine persönliche PIN.

Solltest du mal nicht die Möglichkeit haben, einen der teilnehmenden genossenschaftlichen Geldautomaten zu nutzen, werden dir die Gebühren vor Auszahlung angezeigt, da diese je nach Bank abweichen können.

Die Möglichkeit Geld einzuzahlen steht dir an den meisten Geldautomaten und SB-Stellen deiner Volks- und Raiffeisenbank zur Verfügung. Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines Herkunftsnachweises für den Einzahlungsbetrag. Gerne kannst du auch höhere Einzahlungen bei deinem Berater vorab ankündigen. Die Kosten für Einzahlungen richten sich nach deinem Kontomodell.

Konto eröffnen, kündigen oder sperren

Erst mit 18 dürfen junge Erwachsene ohne die Zustimmung der Eltern ein Konto eröffnen, von dem sie Geld abheben und auch überweisen können. Sie dürfen auch einen Kredit aufnehmen.
Möchtest du ein Konto für eine andere Person eröffnen geht dies nur, wenn du eine Betreuungsvollmacht über diese Person hast oder es sich um dein minderjähriges Kind handelt. Um ein Konto für dein Kind zu eröffnen, benötigen wir die Einwilligungserklärung aller erziehungsberechtigten Personen.

Zur Eröffnung deines Kontos benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung und außerdem deine Steuer-Identifikationsnummer. Jüngere Kunden richten problemlos ein Jugendkonto ein, wenn sie zum Beratungstermin ihre Erziehungsberechtigten mitbringen. Denn für die Formalitäten vor Ort sind die Zustimmung und die Unterschriften der erziehungsberechtigten Personen erforderlich.

Die Volksbanken Raiffeisenbanken vor Ort unterstützen regionale Vereine mit einem Vereinskonto. Gerne kannst du dich über unsere Kontomodelle für deinen Verein in deiner Filiale informieren.

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann dich vor Kontopfändungen schützen. Auf Wunsch kann dein Girokonto auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Um den Pfändungsfreibetrag deines P-Kontos anzupassen, leite bitte deine neue Bescheinigung über den angepassten Pfändungsfreibetrag an deine Filiale oder direkt an deinen Berater weiter. Um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten, vereinbare einfach einen Termin. Wenn du deinen Pfändungsfreibetrag ändern möchtest, reiche uns eine bestätigte Bescheinigung gem. § 850 ZPO ein, in der dein neuer Pfändungsfreibetrag genannt ist.

Wir würden es bedauern, dich als Kunde zu verlieren. Dein Girokonto kannst du vor Ort oder schriftlich jederzeit kündigen. Deine Bankkarte benötigen wir bei der Auflösung zurück. Uns würde es freuen, wenn du weiterhin bei uns Kunde bleibst, gerne kannst du uns den Grund deiner Auflösung bzw. dein Anliegen online, telefonisch oder vor Ort in deiner Filiale mitteilen. Möchtest du ein anderes Produkt kündigen, nehme bitte ebenso mit uns Kontakt auf.

Wenn du eine deiner Debit- oder Kreditkarten verloren hast, solltest du diese direkt telefonisch unter +49 116 116 sperren lassen. Wende dich im Anschluss gerne telefonisch oder vor Ort in deiner Filiale an uns, um eine neue Karte zu beantragen.

Eine Kontoauflösung ist nur durch den Kontoinhaber möglich, außer es handelt sich hierbei um einen Nachlass oder eine betreute Person.

Dispokredit

Eine Finanzreserve und damit mehr finanziellen Spielraum zu haben ist immer gut. Sichere dir dabei unsere Unterstützung. Deinen aktuellen persönlichen Verfügungsrahmen kannst du über dein OnlineBanking aufrufen. Einen Dispokredit kannst du selbstständig im OnlineBanking beantragen, ändern oder löschen.

Schecks

Barschecks, Orderschecks oder Verrechnungsschecks kannst du in deiner Filiale vor Ort bestellen und auf Wunsch auch postalisch zugesendet bekommen. Komm mit deinem Scheck einfach in deine Filiale vor Ort, damit wir den Betrag deinem Konto gutschreiben können. Bis du jedoch über das Geld verfügen kannst, dauert es einige Werktage. Reiseschecks werden seit 2016 nicht mehr verkauft. Als Zahlungsmittel im Urlaub empfehlen wir dir eine Kreditkarte. Wenn Sie einen Verrechnungsscheck einlösen wollen, müssen Sie die Vorlagefristen beachten: bei deutschen Schecks acht Tage, bei europäischen Schecks 20 und bei anderen Ländern 70 Tage. Für die Ausstellung eines Barschecks reicht Deine Unterschrift, Ort, Datum und die Nennung des Betrages auf dem Scheckformular.

Sparen und Anlegen

Sparen und Anlegen - Staatliche Förderungen

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben deine Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Ab dem 01.01.2023 gilt: 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Wenn du bereits einen Freistellungsauftrag bei uns hast, haben wir diesen automatisch um 24,844% erhöht. Somit musst du nichts Weiteres veranlassen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt. Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, musst du uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt uns kein Freistellungsauftrag vor, müssen wir per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Um den Freistellungsauftrag auszufüllen, wenden dich vor Ort an deinen Berater oder passe diesen online auf deinen Bedarf an.

Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag.

Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage (Arbeitnehmersparzulage) in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist kannst du frei entscheiden, wie du das angesammelte Kapital verwenden möchtest. Innerhalb der Bindungsfrist musst du das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragst du im Rahmen der Steuererklärung. Du erhältst von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die du der Anlage N deiner Steuererklärung beilegst. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

Nutze die Vorteile der staatlichen Förderung, die Bausparen dir bietet. Bei Berechtigung können Bausparer von der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbauprämie und der Riester-Zulage profitieren. Du kannst diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Du hast verschiedene Möglichkeiten, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Nutzt du den postalischen Versandweg, erhältst du deinen Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall und schickst diesen ausgefüllt zurück. Auf elektronischem Wege kannst du entweder im Online-Banking über den Button "Wohnungsbauprämie beantragen" gehen. Oder du nutzt das Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall.

 

FAQ zu Social Media

Facebook

  1. Wie finde ich die Facebook-Seite der Bank?
  2. Welche Informationen und Inhalte werden auf der Facebook-Seite geteilt?
    • Auf unserer Facebook-Seite teilen wir Neuigkeiten rund um die Bank, aktuelle Angebote, Veranstaltungen, Tipps zu Finanzthemen und vieles mehr.
  3. Kann ich über Facebook mit der Bank in Kontakt treten?
    • Ja, Sie können uns über Facebook-Nachrichten kontaktieren. Unser Social Media Team steht Ihnen während der Geschäftszeiten zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.

Instagram

  1. Wie finde ich das Instagram-Profil der Bank?
    • Unser Instagram-Profil finden Sie, indem Sie in der Instagram-Suchleiste den Namen Ihrer Bank eingeben oder den Link auf unserer Homepage nutzen: instagram.com/unsere_voba/
  2. Welche Art von Inhalten postet die Bank auf Instagram?
    • Auf Instagram teilen wir visuelle Inhalte wie Fotos und Videos von Veranstaltungen, Einblicke hinter die Kulissen, Tipps und Tricks zu Finanzthemen sowie inspirierende Geschichten.
  3. Kann ich auf Instagram Fragen stellen oder Kommentare hinterlassen?
    • Ja, Sie können uns direkt Nachrichten senden oder Kommentare unter unseren Beiträgen hinterlassen. Wir freuen uns über Ihre Interaktionen und bemühen uns, schnell zu antworten.

LinkedIn

  1. Wie finde ich das LinkedIn-Profil der Bank?
  2. Welche Inhalte werden auf LinkedIn geteilt?
    • Auf LinkedIn teilen wir berufliche und geschäftliche Neuigkeiten, Informationen zu Karrieremöglichkeiten, Fachartikel und Einblicke in unsere Unternehmenskultur.
  3. Kann ich über LinkedIn mit der Bank in Kontakt treten?
    • Ja, Sie können uns über LinkedIn-Nachrichten kontaktieren. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre beruflichen und geschäftlichen Anfragen zu beantworten.

Allgemeine Hinweise

  • Datenschutz und Sicherheit: Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Bitte teilen Sie keine sensiblen Informationen wie Kontonummern oder persönliche Daten über Social Media.
  • Netiquette: Wir bitten Sie, respektvoll und höflich zu kommunizieren. Beleidigende oder unangemessene Kommentare werden entfernt.